Lohn- und Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung:
- Anfertigung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (auch Baulöhne)
- Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkonten
- Erstellung der notwendigen Überweisungsträger
- Erstellung und Abgabe der notwendigen Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer und aller notwendigen Meldungen in den verschiedenen Baulohnberufen
- Bearbeitung Ihrer sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen im Rahmen des berufsrechtlich erlaubten Umfangs
Finanzbuchhaltung:
Führung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen für Unternehmen jeder Rechtsform und Größe unter Wahrung der gesetzlichen Erfordernisse. Erstellung und Überprüfung der periodischen Auswertungen wie
- Summen- und Saldenliste, Offene-Posten-Liste, Konten und betriebswirtschaftliche Auswertungen. Besprechung und Auswertung der ausgewiesenen Betriebsergebnisse mit den Mandanten mit folgenden Einzelheiten:
- Einrichtung der Finanzbuchführung, Zurverfügungstellung eines (individuellen) Kontenplans mit oder ohne Kontokorrent
- Prüfung der Fibu-Unterlagen auf Vollständigkeit, sowie auf Ordnungsmäßigkeit
- Kontierung der Belege; Kontrolle der Kontierung bei von Mandanten vorkontierten Belegen;
- Eingabe aller Daten in die EDV
- Erstellung von Offene-Posten-Listen;
- Anlagenbuchhaltung
- Übernahme des Mahnwesens (nur nach Absprache)
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen; betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie Summen- und Saldenlisten
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Finanzämtern z. B. Umsatzsteuervorauszahlungen (nur bedingt)
Der Umfang der von uns erbrachten Leistungen ist individuell und von den jeweils getroffenen Vereinbarungen abhängig. Diese würden wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern.