Steuerberatung
in allen steuerlichen Angelegenheiten, z.B.:
- zur Steuerplanung zwecks Senkung der Steuerbelastung, auch mit Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen
- zur Rechtsformenwahl
- über steuerliche Auswirkungen geplanter Entscheidungen
- im Zusammenhang mit Steuerbegünstigungen, Investitionshilfen
- über Vertragsentwürfe mit steuerlichen Auswirkungen im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfanges
- im nationalen Steuerrecht
- in Sachen Unternehmensnachfolge
- in Sachen Vermögensübertragung
- bei Insolvenzen
- Beratung und Mitwirkung bei der Gründung und Durchführung von Gesellschaften
- Betreuung bei steuerlichen bzw. sozialversicherungs bedingten Betriebsprüfungen
- Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten
sowie bei allen sonst anfallenden steuerlichen Problemen und Aufgaben.